Ich werde kontrolliert - Schritt für Schritt des Kontrollvorganges
Inhaltsverzeichnis
Ich werde kontrolliert!
– Zu dieser Informationsbroschüre –
Der Fair-Play-Gedanke und die Einhaltung der Regeln, die sich der Sport selbst gegeben hat, haben eine große Bedeutung für aktive Sportlerinnen und Sportler. Zu diesen Regeln gehört auch das Dopingverbot und dessen Einhaltung durch Kontrollen bei Wettkämpfen (IC = in competition). Natürlich dienen die Dopingkontrollen auch dem Schutz vor gesundheitlichen Schäden, die durch die Einnahme und den Missbrauch von Arzneimitteln entstehen können.
Die vorliegende Kurzinformation soll denen, die erstmals kontrolliert werden, Antworten auf wichtige Fragen des Kontrollablaufs geben.
1. Was ist Doping?
Eine einfache Definition von Doping gibt es nicht. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) listet vielmehr eine Reihe von Zuständen und Handlungsweisen auf, die als Doping gewertet werden. So gelten neben dem Nachweis der Einnahme einer verbotenen Substanz beispielsweise auch die Verweigerung einer Dopingkontrolle oder die Anwendung bestimmter Methoden als Doping. Insgesamt werden acht Punkte im WADA-Code aufgelistet, die als Doping geahndet werden. Die verbotenen Methoden und Substanzen werden in der Verbotsliste der WADA aufgeführt, der sogenannten Prohibited List, die mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Gültig ist immer die neueste Version.
2. Wer darf kontrolliert werden?
Sportler und Sportlerinnen, die Teilnehmer/innen an nationalen und internationalen Wettkämpfen sind.
3. Warum werde gerade ich kontrolliert?
4. Wie erfahre ich, dass ich kontrolliert werde?
5. Wer kontrolliert mich?
6. Kann ich jemanden zur Dopingkontrolle mitbringen?
7. Wo und zu welcher Zeit kann eine Kontrolle durchgeführt werden?
Die Kontrolle muss an einem Ort durchgeführt werden, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Kontrolle gewährleistet sind. Nach Möglichkeit sollten zwei getrennte Räume für die Probenahme und das Ausfüllen der Formulare vorhanden sein. Bei Wettkämpfen findet die Kontrolle so bald wie möglich nach Beendigung des Wettkampfes statt. Werden vorher noch Siegerehrung und Pressekonferenz durchgeführt, kannst du an diesen nach Rücksprache mit dem Chaperon teilnehmen. Dabei behält dich der Chaperon jedoch immer im Blick.
8. Muss ich mich von einer Person des anderen Geschlechts kontrollieren lassen?
Nein.
In Deutschland kontrollieren zuständige Kontrolleure/innen bei den Urinproben immer Athleten/innen des gleichen Geschlechts.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nicht!
9. Was passiert, wenn das Kontrollpersonal kommt?
10. Muss ich nun alles stehen und liegen lassen?
Nein.
Du darfst auch eine Vertrauensperson suchen und zur Kontrolle bitten. Bei einer Wettkampfkontrolle darfst du z.B. Pressekonferenz, Siegerehrung, medizinische Behandlung und Ähnliches abschließen. Vom Zeitpunkt der Kontaktaufnahme an bleibst du unter der Aufsicht des Kontrollpersonals, bis die Kontrolle mit dem Unterschreiben des Protokolls beendet ist.
11. Was muss ich bei der Abgabe meiner Urin- oder Blutprobe beachten?
13. Wenn die abgegebene Urinmenge nicht ausreicht:
Wenn die abgegebene Urinmenge nicht ausreicht, wird diese Teilmenge zunächst gesichert. Du bleibst dann so lange unter Aufsicht des Kontrollpersonals, bis die erforderliche Menge und Dichte des Urins erreicht ist. Die Teilmengen werden vermischt und wie unter Punkt 11 beschrieben auf die Flaschen verteilt.
14. Messung der Urindichte
Für die spätere Analyse der Urinproben ist es wichtig, dass diese eine bestimmte Dichte besitzen. Diese Messung nimmt das Kontrollpersonal vor. Die Urindichte wird aus dem Resturin gemessen, der zu diesem Zweck im Sammelbecher zurückbehalten wurde.
15. Dürfen auch mehrere Urinproben abgenommen werden?
Ja.
1. Bei Verdachtsfällen auf Täuschung oder Betrug
oder
2. wenn die spezifische Dichte des Urins unter 1.010 beträgt (bei Messung mit dem Refraktometer 1.005), muss das Kontrollpersonal eine weitere Urinprobe verlangen. In diesem Zeitraum stehst du weiterhin unter Aufsicht des Kontrollpersonals.
16. Erhalte ich einen Nachweis über meine Kontrolle?
Ja.
Der/die Kontrolleur/in führt über den Ablauf jeder Dopingkontrolle ein Protokoll. Dieses besteht aus einem einheitlichen Vordruck, der für jede einzelne Dopingkontrolle ausgefüllt wird. Der Vordruck enthält neben dem Namen die Art des Identitätsnachweises, Sportdisziplin, Angaben über Tag und Uhrzeit der Ankündigung der Kontrolle, Ort der Abnahme der Urinprobe, die persönliche Flaschencode-Nummer, die abgegebene Urinmenge und die gemessene Dichte des Urins. Weiterhin werden dort Angaben über die Einnahme von Medikamenten in den letzten sieben Tagen eingetragen. Wenn eine „Medizinische Akte“ vorliegt, wird dies ebenfalls hier eingetragen (siehe Punkt 21).
Nachdem die Dopingkontrolle abgeschlossen ist, wird das Protokollformular von dir, dem/der Kontrolleur/in und ggf. der Begleitperson noch einmal auf Richtigkeit überprüft, unterschrieben und damit die Ordnungsmäßigkeit der Kontrolle bestätigt. Vorbehalte und Besonderheiten wie z. B. Bedenken im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Kontrolle, auf das verwendete Material usw. können von allen Beteiligten unter dem Punkt „Bemerkungen“ im Formular eingetragen werden.
Bedenke: Vorbehalte, die du nicht auf dem Formular vermerkst, können in einem möglichen späteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einen Durchschlag des Protokolls bekommst du ausgehändigt.
Download Medizinische Akte [1] (PDF)
17. Was geschieht mit meiner Urinprobe?

18. Erhalte ich Nachricht über das Ergebnis?
Du erhältst Nachricht, wenn das Testergebnis der Urinprobe positiv war.
19. Kann ich die Kontrolle verweigern?
Nein.
Wenn das Kontrollpersonal dich zur Kontrolle auffordert, musst du diese in jedem Fall dulden.
20. Was geschieht, wenn ich eine Dopingkontrolle verweigere?
Das Kontrollpersonal weist dich darauf hin, dass die Verweigerung oder Unterlassung einer Dopingkontrolle wie ein positives Ergebnis gewertet wird. Die Verweigerung wird protokolliert und dem Veranstalter gemeldet.
21. Medizinische Ausnahmegenehmigung
– siehe Hierzu die Anti-Doping-Policy.
Download Medizinische Akte [1] (PDF)
22. Was tun bei Erkrankungen?
Ansprechpartner bei Erkrankungen sollte zuerst immer der Hausarzt sein.
23. Merkblatt für Athleten/Athletinnen
Rechte und Pflichten bei der Durchführung der Dopingkontrolle
Der/die Athlet/in hat das Recht,
Der/die Athlet/in hat die Pflicht,
Links:
[1] http://www.games-cologne.de/files/Dokumente/medical_file2010-04-29.pdf