Hintergrund
In Übereinstimmung mit den Gay Games-Prinzipien der Teilnahme, Einbeziehung und Erbringung persönlicher Höchstleistung empfangen die VIII. Gay Games Cologne 2010 alle SportlerInnen ungeachtet ihres Geschlechts und sind bestrebt, ihnen eine facettenreiche und freundliche Veranstaltung frei von jeglichen Formen der Belästigung zu bieten.
Die Geschlechtsidentität umfasst sowohl männliche, weibliche und transgender als auch intersexuelle Personen. Eine transgender Person wurde anatomisch männlich oder weiblich geboren, identifiziert sich jedoch stark und anhaltend mit der Rolle des anderen Geschlechts. Eine transgender Person kann sich einer Behandlung zum Übergang zu ihrem gewählten, selbst identifizierten Geschlecht unterzogen haben oder nicht. Intersexuelle Personen wurden mit Fortpflanzungsorganen und/oder Geschlechtschromosomen geboren, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind. Eine intersexuelle Person kann männlich, weiblich oder beides sein.
Diese Richtlinie basiert auf der allgemeinen Federation of Gay Games Geschlechtsidentitätsrichtlinie.
Zulassungskriterien
Alle für die Gay Games registrierten TeilnehmerInnen erhalten einen Zulassungspass, der für den Zugang zu den Veranstaltungen erforderlich ist. TeilnehmerInnen, die sich für Sportarten anmelden möchten, die in männliche und weibliche Klassen unterteilt werden, müssen wählen, in welcher Klasse sie teilnehmen möchten. Die TeilnehmerInnen müssen Rechtsdokumente wie z.B. Pässe, Geburtsurkunden oder andere Ausweisdokumente vorlegen, um ihre Identität bei der Zulassung nachzuweisen. Das in diesen Dokumenten vermerkte Geschlecht der Person bestimmt in der Regel, wie die Person zugelassen wird, es sei denn, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt.
Weisen die Ausweisdokumente einer Person das Geschlecht anders aus als das Geschlecht, mit dem die Person teilnehmen möchte, und kann die Person in die angemeldete Sportart aufgenommen werden ohne dass ein übermäßiges Sicherheitsrisiko entsteht und ohne dass gegen vorgeschriebene Sanktionierungsregelungen* verstoßen wird, wird die Person zur Teilnahme unter ihrem gewählten oder selbst identifizierten Geschlecht zugelassen, falls eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt wird:
- Es wird ein Brief von einem Arzt vorgelegt. In diesem Brief wird dargelegt, dass sich der/die Teilnehmer/in seit mindestens zwei Jahren aktiv einer Hormonbehandlung unterzieht.
Aktive Hormonbehandlung meint eine ununterbrochene Behandlung bis zum und inklusive dem Beginn der Gay Games, sofern es keinen medizinischen Grund gibt, der zu kurzen Unterbrechungen der Behandlung hätte führen können. Jegliche Unterbrechung der Behandlung sollte im Arztbrief vermerkt werden. - Der/die Teilnehmer/in weist nach, dass er/sie seit mindestens zwei Jahren mit dem selbst identifizierten Geschlecht lebt.
Der Nachweis kann anhand eines Rechtsdokuments, das das Geschlecht angibt (z.B. Führerschein, Pass, Beschäftigungsnachweis als das gewählte oder selbst identifizierte Geschlecht, persönliche Schreiben, Zeugnisse oder eidesstattliche Erklärungen, Bankkonten, Mietverträge, Eigentumsansprüche etc.), erbracht werden.
Aufgrund der Schwierigkeiten, die in einigen Ländern bei der Änderung von Rechtsdokumenten auftreten können, haben die Zulassungsfunktionäre eine Ermessensfreiheit bei der Beurteilung der Angemessenheit der Dokumente, die zum Nachweis des Geschlechts einer Einzelperson vorgelegt werden. Alle Dokumente müssen in Englisch mit beglaubigten Übersetzungen ins Englische vorgelegt werden.
Personen, die diese Kriterien erfüllen, werden von der gastgebenden Gay Games Organisation gemäß ihrem gewählten oder selbst identifizierten Geschlecht in den von ihnen ausgewählten Veranstaltungen zugelassen.
*Aufgrund der Beschaffenheit von Vollkontaktkampfsportarten besteht in fehlangepassten Wettkämpfen ein deutlich höheres Verletzungsrisiko. Bei den VIII. Gay Games fordern die Sanktionäre nur beim Wrestling vor der Bildung der Paare eine Überprüfung von Alter, Gewicht und Geschlecht. Für diese Sportart kann der Alters- und Geschlechtsnachweis nur anhand von Geburtsurkunden, Führerscheinen, Pässen oder sonstigen behördlich berechtigt ausgestellten Dokumenten erbracht werden. Die Einhaltung der Sanktionierungsvorschriften für Kampfsportarten ermöglicht es den SanktionärInnen, die Sicherheit erheblich zu erhöhen, indem sie eine erschwingliche Haftpflichtversicherung, die medizinische Absicherung der TeilnehmerInnen sowie die Dienste zugelassener FunktionärInnen (denen es untersagt ist, für nicht genehmigte Veranstaltungen zu arbeiten) in Anspruch nehmen können.
Leistungsnachweise, Sanktionen und Sicherheit
In Fällen, in denen es Sanktionen TeilnehmerInnen erlauben, Rekorde zu brechen, und in Fällen, in denen eine transgender oder intersexuelle Person mit rechtswirksamen Identitätsdokumenten, die sich vom zugelassen Geschlecht unterscheiden, bei einer dieser Veranstaltungen einen Rekord bricht, kann die entsprechende Sportinstitution oder der Sportverband festlegen, wie die Leistung protokolliert werden soll.
Alle Sportarten enthalten Regeln, die die Fairness maximieren und das Verletzungsrisiko minimieren sollen. Die Regeln zielen darauf ab, Personen mit gleichen Stärken, Erfahrungen und Fähigkeiten in Einzel- oder Teamveranstaltungen zu gruppieren. Bei Veranstaltungen mit Körperkontakt können die FachfunktionärInnen, die die Veranstaltungsregeln durchsetzen, Umstände ermitteln, bei denen TeilnehmerInnen einem Verletzungsrisiko ausgesetzt sind und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen zu verhindern. Ist ein/e FachfunktionärIn bei einer Veranstaltung der Meinung, dass ein Verletzungsrisiko besteht und dass ein/e TeilnehmerIn einen unfairen Vorteil gegenüber einem/r anderen TeilnehmerIn haben könnte, kann die/der FunktionärIn gemäß den Regeln der jeweiligen Sportart festlegen, dass die Einzelperson nicht an dieser Veranstaltung/dieser Klasse/diesem Bereich teilnehmen darf.
Games Cologne wird die Verwaltungs- und SanktionsrätInnen sowie FachfunktionärInnen darin bestärken, die TeilnehmerInnen entsprechend ihres zugelassenen Geschlechts zu würdigen.
Beschwerden und Einsprüche
Bei Fragen, Beschwerden und Einsprüchen hinsichtlich der Geschlechterpolitik senden Sie bitte eine E-Mail über unser Ticketsystem an die genannte Adresse.
Unser Koordinator wird bei der Zulassung ebenfalls anwesend sein.
TeilnehmerInnen, die sich über ihre Behandlung durch ZulassungsfunktionärInnen beschweren möchten oder eine Entscheidung hinsichtlich ihres zur Zulassung eingetragenen Geschlechts anfechten möchten, können ihre Beschwerde/ihren Einspruch bei dem/der von der gastgebenden Organisation ernannten FunktionärIn vortragen.
TeilnehmerInnen, die sich über ein Vorkommnis als Teil einer Sport- oder Kulturveranstaltung oder bezüglich der Regeln eines bestimmten Sports oder dem Verhalten/der Entscheidung eines/r Fachfunktionärs/in beschweren möchten, sollte zuerst versuchen, das Problem über das eigene Beschwerde- und Einspruchsverfahren der Organisation zu lösen. Sollte es zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, kann die Person das Problem beim/bei der von der gastgebenden Organisation ernannten FunktionärIn ansprechen.
Datenschutz und Diskretion
Das Zulassungsverfahren erfolgt nicht öffentlich. Alle von den TeilnehmerInnen vorgelegten Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt.
