Ich werde kontrolliert - Schritt für Schritt des Kontrollvorganges
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Doping?
- Wer darf kontrolliert werden?
- Warum werde gerade ich kontrolliert?
- Wie erfahre ich, dass ich kontrolliert werde?
– Kontrollen bei Wettkämpfen - Wer kontrolliert mich?
- Kann ich jemanden zur Dopingkontrolle mitbringen?
- Wo und zu welcher Zeit kann eine Kontrolle durchgeführt werden?
- Muss ich mich von einer Person des anderen Geschlechts kontrollieren lassen?
- Was passiert, wenn Kontrollpersonal kommt?
- Muss ich nun alles stehen und liegen lassen?
- Was muss ich bei der Abgabe meiner Urinprobe beachten?
- Was heißt „unter genauer Sichtkontrolle“?
- Wenn die abgegebene Urinmenge nicht ausreicht
- Messung der Urindichte
- Dürfen auch mehrere Urinproben abgenommen werden?
- Erhalte ich einen Nachweis über meine Kontrolle?
- Was geschieht mit meiner Urinprobe?
- Erhalte ich Nachricht über das Ergebnis?
- Kann ich die Kontrolle verweigern?
- Was geschieht, wenn ich eine Dopingkontrolle verweigere?
- Medizinische Ausnahmegenehmigung
- Was tun bei Erkrankungen?
- Merkblatt für Athleten/innen (Rechte und Pflichten bei der Durchführung der Dopingkontrolle)
Ich werde kontrolliert!
– Zu dieser Informationsbroschüre –
Der Fair-Play-Gedanke und die Einhaltung der Regeln, die sich der Sport selbst gegeben hat, haben eine große Bedeutung für aktive Sportlerinnen und Sportler. Zu diesen Regeln gehört auch das Dopingverbot und dessen Einhaltung durch Kontrollen bei Wettkämpfen (IC = in competition). Natürlich dienen die Dopingkontrollen auch dem Schutz vor gesundheitlichen Schäden, die durch die Einnahme und den Missbrauch von Arzneimitteln entstehen können.
Die vorliegende Kurzinformation soll denen, die erstmals kontrolliert werden, Antworten auf wichtige Fragen des Kontrollablaufs geben.
1. Was ist Doping?
Eine einfache Definition von Doping gibt es nicht. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) listet vielmehr eine Reihe von Zuständen und Handlungsweisen auf, die als Doping gewertet werden. So gelten neben dem Nachweis der Einnahme einer verbotenen Substanz beispielsweise auch die Verweigerung einer Dopingkontrolle oder die Anwendung bestimmter Methoden als Doping. Insgesamt werden acht Punkte im WADA-Code aufgelistet, die als Doping geahndet werden. Die verbotenen Methoden und Substanzen werden in der Verbotsliste der WADA aufgeführt, der sogenannten Prohibited List, die mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Gültig ist immer die neueste Version.
2. Wer darf kontrolliert werden?
Sportler und Sportlerinnen, die Teilnehmer/innen an nationalen und internationalen Wettkämpfen sind.
3. Warum werde gerade ich kontrolliert?
4. Wie erfahre ich, dass ich kontrolliert werde?
5. Wer kontrolliert mich?
6. Kann ich jemanden zur Dopingkontrolle mitbringen?
Du hast das Recht, eine Person deines Vertrauens mitzubringen, die während des gesamten Kontrollvorganges anwesend sein darf. Du hast auch das Recht, einen Dolmetscher hinzuzuziehen, das kann auch gleichzeitig deine Vertrauensperson sein.
7. Wo und zu welcher Zeit kann eine Kontrolle durchgeführt werden?
Die Kontrolle muss an einem Ort durchgeführt werden, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Kontrolle gewährleistet sind. Nach Möglichkeit sollten zwei getrennte Räume für die Probenahme und das Ausfüllen der Formulare vorhanden sein. Bei Wettkämpfen findet die Kontrolle so bald wie möglich nach Beendigung des Wettkampfes statt. Werden vorher noch Siegerehrung und Pressekonferenz durchgeführt, kannst du an diesen nach Rücksprache mit dem Chaperon teilnehmen. Dabei behält dich der Chaperon jedoch immer im Blick.
8. Muss ich mich von einer Person des anderen Geschlechts kontrollieren lassen?
Nein.
In Deutschland kontrollieren zuständige Kontrolleure/innen bei den Urinproben immer Athleten/innen des gleichen Geschlechts.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nicht!
9. Was passiert, wenn das Kontrollpersonal kommt?
10. Muss ich nun alles stehen und liegen lassen?
Nein.
Du darfst auch eine Vertrauensperson suchen und zur Kontrolle bitten. Bei einer Wettkampfkontrolle darfst du z.B. Pressekonferenz, Siegerehrung, medizinische Behandlung und Ähnliches abschließen. Vom Zeitpunkt der Kontaktaufnahme an bleibst du unter der Aufsicht des Kontrollpersonals, bis die Kontrolle mit dem Unterschreiben des Protokolls beendet ist.
11. Was muss ich bei der Abgabe meiner Urin- oder Blutprobe beachten?
1. Du wählst einen Kit und einen Becher aus.
2. Unter Aufsicht und genauer Sichtkontrolle gibst du mindestens 90 ml Urin in den Becher ab.
3. Du teilst diese Urinmenge im Verhältnis 2/3= 60 ml (A-Flasche) und 1/3 = 30 ml (B-Flasche). Mit deiner Zustimmung kann das Kontrollpersonal diese Aufteilung vornehmen. Ein kleiner Rest Urin muss im Becher verbleiben, damit der Kontrolleur die Dichte messen kann (vgl. Ziffer 14 ).
4. Die Flaschen werden mit einem Schraubdeckel, der in die Verzahnung am Glaskörper einrastet, verschlossen, auf Dichtigkeit überprüft, einzeln in Plastikbeutel verpackt und in die Container gestellt. In dem Plastikbeutel befindet sich ein Absorberpad. Die Flaschen sind damit versiegelt und können nur im Labor geöffnet werden.
5. Bei Blutkontrollen wird Blut aus einer Vene entnommen. Die Blutentnahme erfolgt in Deutschland ausschließlich durch einen Arzt oder eine Ärztin.
12. Was heißt „unter genauer Sichtkontrolle“?
13. Wenn die abgegebene Urinmenge nicht ausreicht:
Wenn die abgegebene Urinmenge nicht ausreicht, wird diese Teilmenge zunächst gesichert. Du bleibst dann so lange unter Aufsicht des Kontrollpersonals, bis die erforderliche Menge und Dichte des Urins erreicht ist. Die Teilmengen werden vermischt und wie unter Punkt 11 beschrieben auf die Flaschen verteilt.
14. Messung der Urindichte
Für die spätere Analyse der Urinproben ist es wichtig, dass diese eine bestimmte Dichte besitzen. Diese Messung nimmt das Kontrollpersonal vor. Die Urindichte wird aus dem Resturin gemessen, der zu diesem Zweck im Sammelbecher zurückbehalten wurde.
15. Dürfen auch mehrere Urinproben abgenommen werden?
Ja.
1. Bei Verdachtsfällen auf Täuschung oder Betrug
oder
2. wenn die spezifische Dichte des Urins unter 1.010 beträgt (bei Messung mit dem Refraktometer 1.005), muss das Kontrollpersonal eine weitere Urinprobe verlangen. In diesem Zeitraum stehst du weiterhin unter Aufsicht des Kontrollpersonals.
16. Erhalte ich einen Nachweis über meine Kontrolle?
Ja.
Der/die Kontrolleur/in führt über den Ablauf jeder Dopingkontrolle ein Protokoll. Dieses besteht aus einem einheitlichen Vordruck, der für jede einzelne Dopingkontrolle ausgefüllt wird. Der Vordruck enthält neben dem Namen die Art des Identitätsnachweises, Sportdisziplin, Angaben über Tag und Uhrzeit der Ankündigung der Kontrolle, Ort der Abnahme der Urinprobe, die persönliche Flaschencode-Nummer, die abgegebene Urinmenge und die gemessene Dichte des Urins. Weiterhin werden dort Angaben über die Einnahme von Medikamenten in den letzten sieben Tagen eingetragen. Wenn eine „Medizinische Akte“ vorliegt, wird dies ebenfalls hier eingetragen (siehe Punkt 21).
Nachdem die Dopingkontrolle abgeschlossen ist, wird das Protokollformular von dir, dem/der Kontrolleur/in und ggf. der Begleitperson noch einmal auf Richtigkeit überprüft, unterschrieben und damit die Ordnungsmäßigkeit der Kontrolle bestätigt. Vorbehalte und Besonderheiten wie z. B. Bedenken im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Kontrolle, auf das verwendete Material usw. können von allen Beteiligten unter dem Punkt „Bemerkungen“ im Formular eingetragen werden.
Bedenke: Vorbehalte, die du nicht auf dem Formular vermerkst, können in einem möglichen späteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einen Durchschlag des Protokolls bekommst du ausgehändigt.
Download Medizinische Akte (PDF)
17. Was geschieht mit meiner Urinprobe?

18. Erhalte ich Nachricht über das Ergebnis?
Du erhältst Nachricht, wenn das Testergebnis der Urinprobe positiv war.
19. Kann ich die Kontrolle verweigern?
Nein.
Wenn das Kontrollpersonal dich zur Kontrolle auffordert, musst du diese in jedem Fall dulden.
20. Was geschieht, wenn ich eine Dopingkontrolle verweigere?
Das Kontrollpersonal weist dich darauf hin, dass die Verweigerung oder Unterlassung einer Dopingkontrolle wie ein positives Ergebnis gewertet wird. Die Verweigerung wird protokolliert und dem Veranstalter gemeldet.
21. Medizinische Ausnahmegenehmigung
– siehe Hierzu die Anti-Doping-Policy.
Download Medizinische Akte (PDF)
22. Was tun bei Erkrankungen?
Ansprechpartner bei Erkrankungen sollte zuerst immer der Hausarzt sein.
23. Merkblatt für Athleten/Athletinnen
Rechte und Pflichten bei der Durchführung der Dopingkontrolle
Der/die Athlet/in hat das Recht,
- eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen
- bei Urinproben auf einer/einem Kontrollbeauftragten des gleichen Geschlechts zu bestehen (in Deutschland)
- sich den Ausweis des/der Kontrollbeauftragten zeigen zu lassen
- im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort auf einem Ort der Abnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist
- Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle auf dem Protokoll der Dopingkontrolle niederzuschreiben
- im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe zu verlangen
- im Falle einer positiven A-Probe mit einer/einem Vertrauten ihrer/seiner Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein
- im Falle eines Verfahrens einen Rechtsbeistand und/oder eine/n Dolmetscherin hinzuzuziehen
Der/die Athlet/in hat die Pflicht,
- die Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu absolvieren – bei Verweigerung oder Unterlassung einer Kontrolle schreiben die Regelwerke eine Regelsperre von zwei Jahren vor
- sich gegenüber dem/der Kontrollbeauftragten auszuweisen
- die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben
- sich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung der Urindichte Grenzwerte unterschritten werden oder der/die Kontrolleur/in aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet
